Was darf die GEZ, was darf sie nicht?


ERLAUBT
NICHT ERLAUBT
Rasterfahndung Die GEZ kauft Adressen, die sie mit ihren Teilnehmerkonten vergleicht. Wer nicht auf ihren Listen steht, gilt als potentieller Schwarzseher.

Amtshilfe Die Meldebehörden assitieren bei der Jagd, geben Daten an die GEZ weiter. Wer um oder auszieht, bekommt Post.

Wühlarbeit Die Gebührenfahnder dürfen Nachbarn und Hausmeister befragen. Erlaubt, aber bei ihren Chefs ungern gesehen: wenn Fahnder im Müll stöbern und nach TV-Zeitschriften suchen.

Finten Die GEZ-Fahnder geben sich als Marktforscher aus, fragen per Telefon oder an der Haustür nach TV-Sendungen. Wer sich verplappert, hat schlecht Karten.

Gewinnspiel-Masche Der Fahnder gibt vor, dass der Verdächtige ein TV-Zeitschriften Abo gewonnen hat. Freut sich das Opfer, sitzt es in der Falle.

Zudringlichkeit Die Befugnisse der GEZ enden an der Haustür. Niemand muss einen Gebührenfahnder in seine Wohnung oder auf sein Grundstück lassen. Nicht mal einen Fuß darf er in die Tür setzen.

Einschleichen Wenn ein GEZ-Häscher z.B. als Handwerker „getarnt“ ins Wohnzimmer stürmt, begeht er eine Ordnungswidrigkeit.

Amtsanmaßung GEZ-Fahnder haben keine Polizeibefugnisse, dürfen sich nicht mit einer Dienstmarke Zutritt verschaffen. GEZ-Mitarbeiter besitzen keinen Beamtenstatus.

Panikmache Fahnder dürfen über Verordnungen aufklären, aber Drohgebärden sind selbst bei Schwarzsehern tabu. Tipp: bloß nicht einschüchtern lassen, wenn der Fahnder mit Klagen droht. Warten Sie einfach auf das entsprechende Schriftstück.


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